Errichtung EFH/MFH
Die Bauleitung wird durch einen ortsansässigen Architekten oder Ingenieur übernommen, der die Arbeiten auf fachliche und zeitliche Einhaltung überwacht.

Die Gewerke werden nach erbrachter Handwerks-leistung und nach Zwischenabnahme sowie durch die Freigabe des Architekten direkt mit den jeweiligen Handwerksbetrieben abgerechnet.


Sonderwünsche und Eigenleistungen können auf Ihren Wunsch berücksichtigt werden.
Während der Planungs- und Bauzeit übernehmen wir die Koordination aller Gewerke.

Die Ausführung erfolgt mit bewährten Handwer-kerfirmen aus Berlin und Brandenburg. Mit den jeweiligen Handwerksbetrieben handeln wir die entsprechenden Werkverträge aus, bei denen die Handwerksbetriebe an technische und preisliche Rahmenbedingungen gebunden werden.