schwert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tag der Auftragserteilung fällig.
§7)
Die Berechnung des Aufwandes erfolgt pauschal. Es werden 60,00 EUR netto je angefangene Stunde berechnet.
§8)
Schadensersatz: Falls der Auftraggeber für Miteigentümer/Gesellschafter ohne Vertretungs-vollmacht gehandelt hat und den Auftragnehmer hiervon nicht in Kenntnis gesetzt hat, oder falls der Auftraggeber seine Vertragspflichten verletzt hat, ist er verpflichtet dem Auftragnehmer den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
§9)
Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig kündigen, wenn der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher  Abmahnungen  seine  Tätigkeitspflicht
(§ 2) verletzt.
§10)
Der Auftragnehmer kann den Geschäftsbesorgungs-auftragsleistung, usw. an andere Personen oder Gesellschaften übertragen, ohne das es vom Auftraggeber eine gesonderten Zustimmung bedarf.
§11)
Der Auftraggeber erteilt der Auftragnehmer Einsicht in alle benötigten Unterlagen, soweit sie sich auf den Auftrag beziehen.
§12)
Für die erfolgreiche Abwicklung des Auftrags übernimmt die Auftragnehmer keine Gewähr.
§13)
Sollten Teile der AGB nicht bzw. nicht mehr rechtsgültig sein behalten alle andern jedoch weiterhin Bestand.
§14)
Änderungen bedürfen der Schriftform.
§15)
Alle handwerklichen Verträge werden Nach VOB, ersatzweise nach BGB geschlossen.
§16)
Für alle Vertragsleistungen gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, 01.05.2010

Präambel
Geschäftsbesorgungsauftrag im Sinne der AGB's ist der Vertrag zur Vermittlung einer Dienstleistung, Objektbetreuung, einer Kapitalanlage, einer Finanz-ierung, einer Immobile oder eines Leasingvertrages.
§1)
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der HAGES Objektbetreuungs GmbH, Sophie-Charlotten-Str.
9-10, 14059 Berlin (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
§2)
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zum Nachweis oder zur Vermittlung einer Dienstleistung, Objektbetreuung, einer Kapital-anlage, einer Finanzierung, einer Immobilie oder eines Leasingvertrages.
§3)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich diesen Auftrag fachgerecht und nachhaltig unter Ausnutzung aller sich ergebender Abschlusschancen zu bearbeiten, sowie den Auftraggebern über die Angebots-bedingungen nach besten Wissen und Gewissen aufzuklären.
§4)
Der Auftraggeber dem gegenüber ist verpflichtet, während der Auftragslaufzeit keine Dienste Dritter in Bezug auf diesen Auftrag in Anspruch zu nehmen. Dem Auftraggeber sind alle Angaben vollständig und richtig mitzuteilen, die er für die Durchführung des Auftrages benötigt.
§5)
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Honorar bei Auftragserfüllung zu bezahlen hat. Die Höhe ist im Geschäftsbesorgungsauftrag, Vertrag oder Auftrag geregelt.
§6)
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftrag-nehmer Aufwendungen zu ersetzen, wenn der Auftraggeber während der Auftragslaufzeit die Absicht zur Erfüllung des Auftrages aufgibt, mit Interessenten nicht verhandelt oder die Durch-führung des Auftrages durch Änderungen der Auftragsbedingungen oder auf  sonstige  Weise  er-

allgemeine Geschäftsbedingungen 05/2010