schwert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tag der Auftragserteilung
fällig.
§7)
Die Berechnung des Aufwandes erfolgt pauschal. Es werden 60,00 EUR netto je
angefangene Stunde berechnet.
§8)
Schadensersatz: Falls der Auftraggeber für Miteigentümer/Gesellschafter ohne
Vertretungs-vollmacht gehandelt hat und den Auftragnehmer hiervon nicht in
Kenntnis gesetzt hat, oder falls der Auftraggeber seine Vertragspflichten
verletzt hat, ist er verpflichtet dem Auftragnehmer den hieraus entstandenen
Schaden zu ersetzen.
§9)
Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig kündigen, wenn der Auftragnehmer
nach vorheriger schriftlicher Abmahnungen seine
Tätigkeitspflicht
(§ 2) verletzt.
§10)
Der Auftragnehmer kann den Geschäftsbesorgungs-auftragsleistung, usw. an
andere Personen oder Gesellschaften übertragen, ohne das es vom Auftraggeber
eine gesonderten Zustimmung bedarf.
§11)
Der Auftraggeber erteilt der Auftragnehmer Einsicht in alle benötigten
Unterlagen, soweit sie sich auf den Auftrag beziehen.
§12)
Für die erfolgreiche Abwicklung des Auftrags übernimmt die
Auftragnehmer keine Gewähr.
§13)
Sollten Teile der AGB nicht bzw. nicht mehr rechtsgültig sein behalten alle
andern jedoch weiterhin Bestand.
§14)
Änderungen bedürfen der Schriftform.
§15)
Alle handwerklichen Verträge werden Nach VOB, ersatzweise nach BGB
geschlossen.
§16)
Für alle Vertragsleistungen gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, 01.05.2010